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Aktuelle Informationen

bei Fragen rund um rechtliche Angelegenheiten

Zinsen / Basiszinssatz

Es ist Ihnen sicherlich bekannt, dass seit der Schuldrechtsreform der Verzugszins des Schuldners am sogenannten Basiszinssatz orientiert ist. So schulden Verbraucher einen Verzugszins von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, Unternehmer einen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Dieses ergibt sich aus § 288 BGB.

Was ist aber der Basiszinssatz?

Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank am 1. Januar und am 1. Juli eines jeden Jahres neu festgelegt.

Wenn Sie also den Verzugszins für einen vergangenen Zeitraum ausrechnen wollen, benötigen Sie die Zeitreihe der jeweiligen Basiszinssätze für die Verzugszeit, die Sie auf der Webseite der Deutschen Bundesbank finden.

Wir sind Ihnen bei der Errechnung gern behilflich:

  • Der aktuelle Basiszins seit dem 1.1.2021 beträgt unverändert
    - (Minus) 0,88 %.
  • Der Verzugszins für Verbraucher ist damit 4,12 %, für Unternehmer 8,12 %.

Kindesunterhalt

Düsseldorfer Tabelle

Mit Geltung ab 1. Januar 2021 haben die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle bekannt gegeben.

Beachten Sie bitte, dass die Unterhaltszahlbeträge nicht der Tabelle unter A. zu entnehmen sind, da hier noch keine Anrechnung des Kindergeldes erfolgt ist. Die Zahlbeträge für den Minderjährigenunterhalt finden Sie ganz am Ende der Tabelle auf Seite 6 im Anhang.

Die jetzige Düsseldorfer Tabelle gilt bis zur nächsten Änderung, welche frühestens im halbjährlichen Rhytmus erfolgt. Hierüber werde ich Sie auf dieser Seite in Kenntnis halten.

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier:

Download Düsseldorfer Tabelle Stand 2021

Pfändungsfreigrenzen

Für Gläubiger und für Schuldner ist es wichtig zu wissen, wieviel dem Arbeitnehnmer bei einer Gehaltspfändung als unpfändbares Minimum verbleiben muss.

Das regelt § 850 c ZPO. Da es aber unübersichtlich selbst auszurechnen ist, haben sich Tabellen durchgesetzt, die unten als PDF beigefügt sind.

Die letzte Anpassung der Pfändungs ist am 01.07.2019 erfolgt.

Download Pfändungsfreigrenzen 2019

Zusammenfassend kann man feststellen, dass dem Schuldner mindestens EUR 1.179,99 seines monatlichen Nettoeinkommens zum Lebensunterhalt verbleiben müssen.

Alles weitere richtet sich nach der Anzahl der Unterhaltverpflichtungen des Schuldners (Frau und Kinder) sowie der Höhe des Nettogehaltes.

Es ist aber in jedem Fall ein Irrtum anzunehmen, dem Schuldner würde alles Gehalt über einem Grundbetrag weggenommen. Vielmehr darf er bei jeder Gehaltssteigerung auch mehr für sich behalten, damit ihm ein Anreiz zum Arbeiten verbleibt.

Achtung: Diese Pfändungstabelle gilt nicht bei Pfändungen wegen aktuellen Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder. Lassen Sie sich hierzu beraten!


Bußgeldkatalog PKW

Hatten Sie es zu eilig? Haben Sie von der freundlichen Ordnungsbehörde unverlangt ein Foto zugesandt bekommen? Dann verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über die Folgen:

Eine sehr brauchbare Zusammenstellung finden Sie auf den Seiten des ADAC.

Anwalts- und Gerichtsgebühren

Je nach Umfang der Rechtsberatung und dem Streitwert kostet eine Erstberatung zwischen 0,1 und einer vollen Anwaltsgebühr, sie darf jedoch unabhängig vom Streitwert bei Verbrauchern maximal 190 Euro kosten. Damit bewegen sich die Gebühren für eine Erstberatung für den Verbraucher zwischen 10 und 190 Euro. Die Gebühren für eine Erstberatung durch Ihren Anwalt, in der insbesondere die Rechtslage und die Erfolgsaussichten in einem Gespräch geklärt werden, sind somit begrenzt. Die Anwaltskosten in einer über die Erstberatung hinausgehenden Rechtsstreitigkeit sind ebenfalls im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich festgeschrieben. Im Zivil- und Verwaltungsrecht richtet sich die Höhe einer Gebühr ebenfalls nach dem Streitwert (siehe Gebührentabelle unten)

Einige Beispiele verdeutlichen die Kosten eines Rechtsstreits für außergerichtliche und für gerichtliche Tätigkeit. Die Höhe einer Gebühr (= 1,0) ergibt sich dabei aus der nebenstehenden Gebührentabelle.

Für Auslagen des Rechtsanwalts werden zudem pauschal 15% der anfallenden Kosten, höchstens jedoch 20 Euro berechnet. Weitere Kosten entstehen u.U. für Kopien, Fahrtkosten und Tagegeld. Auf alle anfallenden Kosten des Rechtsanwalts entfallen in Deutschland zudem zur Zeit 19% Mehrwertsteuer. Die Gebühren schuldet grundsätzlich der Auftraggeber, also der Mandant. Gewinnt er den Rechtsstreit, hat er aber einen Erstattungsanspruch gegen die unterliegende Partei hinsichtlich der Rechtsverfolgungskosten.

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Download Gebührentabelle

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1:14 PM